Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Mai 2026. Gilt für alle Catering-Aufträge an Andrea Catering.
1. Reservation und Vertragsabschluss
Eine Catering-Anfrage gilt als unverbindlich. Der Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung von Andrea Catering zustande — per E-Mail oder Auftragsbestätigung mit Detailangaben.
2. Bezahlung und Zahlungsfrist
Keine Anzahlung — die Rechnung wird nach dem Anlass mit QR-Einzahlungsschein gestellt, Zahlungsfrist 10 Tage.
- Hochzeit, Firmen, Trauerfälle, Vereine: Rechnung nach dem Anlass, 10 Tage Zahlungsfrist.
- Plattenservice (privat): Bezahlung wahlweise bei Lieferung (Bar oder Twint) oder per Rechnung mit 10 Tagen Zahlungsfrist.
3. Stornierung
- Bis 14 Tage vor Anlass: kostenlose Stornierung.
- 13 bis 7 Tage vor Anlass: 30% des Auftragswerts werden berechnet.
- 6 Tage vor Anlass bis Anlasstag: 50% des Auftragswerts werden berechnet.
- Höhere Gewalt (Wetter, behördliche Auflagen, Krankheit): kulant gehandhabt — meist Verschiebung statt Stornogebühren.
4. Anpassungen Personenanzahl
Die finale Personenanzahl wird bis 7 Tage vor Anlass kommuniziert. Mehr Personen sind bei Lieferung jederzeit möglich — Andrea kalkuliert Reserve ein und liefert entsprechend nach. Weniger Personen tolerieren wir mit 2 Personen Abweichung nach unten; alles darüber wird wie ursprünglich gebucht verrechnet.
5. Lieferung
Lieferung im 50-km-Radius ab Rupperswil ist kostenlos — das deckt den gesamten Kanton Aargau ab. Für Anlässe in den angrenzenden Kantonen (Solothurn, Luzern, Zürich) gilt eine Lieferpauschale von CHF 200 — transparent in der Auftragsbestätigung ausgewiesen.
6. Geschirr, Servicepersonal
Geschirr, Besteck und Servietten sind ab CHF 250 Auftragswert im Buffet-Paket inkludiert. Bei kleineren Bestellungen gegen Aufpreis. Servicepersonal CHF 65/Stunde, mindestens 4 Stunden, eine Person pro 25 Gäste.
7. Allergien und Diäten
Allergie- und Diät-Wünsche müssen bei Bestellung explizit angegeben werden. Andrea Catering arbeitet mit Sorgfalt, kann aber keine absolute Allergie-Freiheit garantieren — die Catering-Küche verarbeitet alle gängigen Allergene.
8. Haftung
Andrea Catering haftet für eigene Sorgfaltspflichten nach Schweizer Recht. Bei höherer Gewalt (Naturereignisse, behördliche Auflagen, Krankheit) entfällt die Haftung. Andrea ist haftpflichtversichert.
9. Rückgabe Geschirr
Geschirr und Besteck werden am nächsten Tag (oder nach Vereinbarung) durch Andrea wieder abgeholt. Das Geschirr muss nicht gespült sein — Reinigung ist im Service inkludiert.
10. Anwendbares Recht
Auf alle Catering-Aufträge ist Schweizer Recht anwendbar. Gerichtsstand ist Aarau.